Nebenwirkungen sind unerwünschte Begleiterscheinungen, die trotz bestimmungsgemäßer Anwendung des Arzneimittels auftreten können. Der Arzneimittelhersteller ist gemäß Gesetz verpflichtet, alle bisher nach zahlreichen Prüfungen beobachteten Nebenwirkungen in die Gebrauchsinformation aufzunehmen.
Die aufgezählten Nebenwirkungen können jedoch gar nicht oder unterschiedlich häufig auftreten.
Folgende Klassifizierung wurde für die Nebenwirkungen festgelegt:
«im Einzelfall»: In diesem Fall handelt es sich um vereinzelte Fallmeldungen der erwähnten Nebenwirkungen. Sie lassen sich jedoch noch nicht in Prozentangaben ausdrücken. Im Allgemeinen rechnet man einen Fall auf 50 000 bis 100 000 Anwender. Dies sind gleichzeitig meist die drastischsten Beschwerden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß schon das nicht sichere Ausschließen eines Zusammenhangs zwischen Arzneimittel und Beschwerden eine Einstufung in diese Gruppe bedeuten.
«sehr selten»: Bei 0,1 Prozent, das heißt bei einem Patienten unter 1000 Verwendern des gleichen Medikamentes, könnte die Nebenwirkung auftreten.
«selten»: Die Möglichkeit einer Nebenwirkung liegt unter 1 Prozent, das heißt, höchstens ein Patient von mindestens 100 Anwendern, die das gleiche Medikament nehmen, könnte eine Begleiterscheinung zeigen.
«gelegentlich»: Die genannten Nebenwirkungen sind bei 1 bis circa 10 Prozent der Anwender möglich. Hier beginnen langsam Beschwerden, mit denen Sie unter Umständen rechnen müssen.
«häufig»: Bei mehr als 10 Prozent der Arzneimittelanwender sind Nebenwirkungen feststellbar. Trotz des Begriffs „häufig“ bedeutet dies dennoch, daß die überwiegende Mehrheit der Anwender des Medikaments nicht unter dieser Nebenwirkung wird leiden müssen.
Wichtiger Tipp: Patienten, die nach Einnahme oder äußerlicher Anwendung eines Medikamentes sichtbare oder spürbare Veränderungen bemerken, sollten sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker melden. Bisher nicht bekannte Unverträglichkeiten werden von der Arzneimittelkommission zentral erfasst. So können Patienten zur therapeutischen Sicherheit des im Handel befindlichen Medikamentes beitragen. Falsch wäre es, das Medikament eigenmächtig abzusetzen oder die festgelegte Dosis zu reduzieren, aber auch, diese Veränderung einfach zu ignorieren. Ärzte und Apotheker sind auf solche Meldungen vorbereitet und können umgehend reagieren.